Ganztagesexkursion Riehen abgesagt

Freitag, 12. September 2025 09:30 – 16:30
Entwicklungsgebeit Stettenfeld Riehen

Besammlung

09:30 Gemeindehaus Riehen (Wettsteinstr. 1)

Ende ca. 16:30 Uhr in Riehen
Unkostenbeitrag GEG-Mitglieder: Fr. 10.-
Nichtmitglieder: Fr. 25.-
Organisation /
Letung
Patrick Leypoldt, Vorstandsmitglied GEG (patrick.leypoldt@gmail.com)
Dr. Emanuel Barth, Leiter trireno bei Agglo Basel
Marco Galli, Koordinator Bahnknoten Basel
Sebastian Olloz, Bereichsleiter Ortsplanung, Umwelt und Landwirtschaft Gemeinde Riehen
Besonderes
  • Einkaufs- und Verpflegungsmöglichkeiten in Riehen oder Tagesverpflegung aus dem Rucksack.
Anmeldung

Bis 6. September 2025

 

Die Gemeinde Riehen beschäftigen derzeit zwei grosse Entwicklungsvorhaben die beide an der GEG-Exkursion betrachtet werden sollen:

  • Trinationale S-Bahn Basel: Das Angebot der S6 zwischen Basel Badischer Bahnhof und Lörrach soll auf einen Viertelstundentakt verdichtet werden. Dieses Zusatzangebot ist mit den aktuell gesetzten Rahmenbedingungen nur möglich, wenn die Strecke auf Riehener Gemeindegebiet zwischen Bettingerstrasse und der Landesgrenze auf Doppelspur ausgebaut wird. An der Exkursion werden die S-Bahnkonzepte, die Varianten des Bahnausbaus vorgestellt. Eine Begehung im Umfeld des Bahnhofs Riehen macht das Vorhaben für die Exkursionsteilnehmer greifbar.

 

  • Stettenfeld: Das Gebiet an der Landesgrenze zu Lörrach ist heute durch landwirtschaftliche, gewerbliche Nutzungen und Kleingärten geprägt. Auf Lörracher Seite reicht das Siedlungsgebiet bis an die Landesgrenze. Seit dem 1. Januar 2017 ist der Nutzungsplan Stettenfeld rechtskräftig. Darin ist unter anderem definiert, dass, bei der Entwicklung des Stettenfelds 35 % als öffentliche Grünfläche, 10 % als Sport- und Freizeitanlagen und 55 % als Bauzone zu nutzen sind. Weiter soll das Gebiet optimal an den ÖV angeschlossen werden. Im Zukunftsbild Stettenfeld wurden integral Planungsziele für das Stettenfeld definiert. Zurzeit läuft ein Studienauftrag, der Grundlage für die weiteren nutzungsplanerischen Festlegungen ist. Zeitlich parallel wird die Landumlegung entworfen. Wenn Nutzungsplanung und Landumlegung rechtskräftig sind, folgt die Erschliessung.
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