Prof. Dr. Winfried Schenk
Geographisches Institut der Universität Bonn
Nach der European Landscape Convention (Europäische Landschaftskonvention) des Europarates von 2000 sind Landschaften «Ausdruck der Vielfalt des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes der Menschen und ihrer Identität» . Wie zu zeigen sein wird, sollte in diesem Kontext das englische «landscape» im deutschen Sprachraum am besten mit «Kulturlandschaft» übersetzt werden. Das gilt auch für das Verständnis von «landscape» in der UNESCO-Welterbekonvention.
Während die Ausweisung von Welterbelandschaften vor allem Experten aufgetragen wird, überlässt die Europäische Landschaftskonvention die Bestimmung von (Kultur)Landschaften der Wahrnehmung der Bevölkerung und verbindet das mit der Verpflichtung zur Erfassung, Bewertung und Weiterentwicklung von Kulturlandschaften unter aktiver öffentlicher Beteiligung. Sie übergibt also die Pflege und Weiterentwicklung von Kulturlandschaften der Bürgergesellschaft. Obgleich die Bundesrepublik Deutschland – im Gegensatz zur Schweiz – die Konvention (noch) nicht ratifiziert hat, sind deren Ideen vor allem über die EU-Politik längst auch in Deutschland angekommen. Wie sie umgesetzt werden können, veranschaulicht der Vortrag vor allem an Beispielen aus dem westlichen Deutschland. Diese Projekte folgen meist dem methodischen Dreischritt aus Erfassung und Bewertung historischer Elemente und Strukturen der Kulturlandschaft und der Ableitung von Massnahmen zu deren erhaltender Weiterentwicklung.